Im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks am 24.3.2017 in Berlin hat die Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ aktuelle Positionen zum Energiesteuergesetz, zur Treibhausgas (THG)-Minderungsquote und der EU-Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED II) mit insgesamt 50 Teilnehmern diskutiert, darunter 22 Bundestagsabgeordnete. Mit großer Erleichterung haben Verbände und Beteiligte der Branchenplattform auf die Entscheidung des Bundeskabinetts vom 15.2.2017 reagiert, die bestehende Regelung zur Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft im Energiesteuergesetz fortzuführen. Das Bundesfinanzministerium hatte vorgeschlagen, die Steuerentlastung zu streichen, da es eine Doppelförderung durch eine bestehende Beimischungsverpflichtung für Biokraftstoffe gebe. Die Vertreter der Branchenplattform wiesen darauf hin, dass diese Argumentation seit der Einführung der Treibhausgas-Minderungsverpflichtung zum 1. Januar 2015 ins Leere läuft. Der Einsatz von Biokraftstoffen sei nur eine von mehreren Optionen zur Erfüllung der Treibhausgasquote.
„Biokraftstoffe sind aufgrund ihrer hohen Energiedichte und der hohen Leistungsanforderungen bestens für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft geeignet und auf absehbare Zeit die einzige nachhaltig zertifizierte Kraftstoffalternative mit nachgewiesener THG-Minderung. Zudem liefern Biokraftstoffe aus heimischer Produktion nachhaltig zertifizierte Eiweißfuttermittel wie Rapsschrot, vermindern Sojaimporte und haben wegen ihrer regionalen Wertschöpfung eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz“, betonte Stephan Arens, Geschäftsführer der UFOP in seinem Statement.
Bei der THG-Minderungsquote ist es aus Sicht der Branchenplattform wünschenswert und notwendig, die THG-Quote von 2017 bis 2020 stufenweise, z.B. in jährlichen 0,5 %-Prozent-Schritten, anzuheben und nicht in einem einzigen Schritt von 4% auf 6% in 2020, wie aktuell vorgesehen. Zudem sollte die THG-Quote ab 2020 weiter angehoben werden, um alle THG-Senkungsoptionen auszuschöpfen.
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der EU-Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED II) vom 30.11.2016 sieht ab 2020 einen Abbau der Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von der derzeitigen festgelegten Begrenzung auf 7% auf dann 3,8% in 2030 vor. Biokraftstoffe der sogenannten 1. Generation sollen somit ab 2021 zurückgedrängt werden und zunehmend per Mindestanteil durch „fortschrittliche“ Biokraftstoffe ersetzt werden. „Die Förderung der „fortschrittlichen“ Biokraftstoffe ist grundsätzlich zu begrüßen, sie dürfen die 1. Generation aber nicht ersetzten, sondern müssen diese zum Erreichen der ambitionierten Klimaschutzziele ergänzen. Der politisch erzielte Kompromiss aus 2015 mit einem 7% CAP für die 1. Generation muss daher bis 2030 beibehalten werden“, stellte Stephan Arens, Geschäftsführer der UFOP, eine Kernforderung heraus, um Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse eine Marktperspektive zu eröffnen.
Über die Branchenplattform
Die im Mai 2016 gegründete Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ verfolgt das Ziel ein umfassendes und neutrales Informationsangebot zu den Vorteilen und technischen Aspekten des Einsatzes unterschiedlichster Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft bereitzustellen. Im Fokus stehen dabei Biodiesel DIN EN 14214, Rapsölkraftstoff DIN 51605, Pflanzenölkraftstoff DIN 51623 sowie Biomethan Kraftstoff – CNG – DIN 51624. Die Plattform, deren Geschäftsstelle vom Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und dem Bundesverband Dezentraler Ölmühlen und Pflanzenöltechnik e.V. (BDOel) betreut wird, steht allen interessierten Kreisen – nicht nur der Land- und Forstwirtschaft – offen.
Kontakt:
Branchenplattform Biokraftstoffe
in der Land- und Forstwirtschaft
c/o Bundesverband Bioenergie e.V.
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Tel. +49 (0)228/81002-59
Fax. +49 (0)228/81002-58
E-Mail: vasb@ovbxensgfgbssr-gnaxra.qr
www.biokraftstoffe-tanken.de
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